Legalisierung
Sie können hier direkt Informationen und Begleitvordrucke für die Legalisierung von Dokumenten für verschiedene Länder herunterladen, selbst ausdrucken und damit wertvolle Zeit gewinnen. Dazu benötigen Sie lediglich einen kostenfreien Acrobat Reader, den Sie sich hier herunterladen können. Bitte die Formulare sorgfältig ausfüllen und zusammen mit den erforderlichen Unterlagen an uns einsenden.
Wir erledigen alle Formalitäten und Gänge, überprüfen die Dokumente und senden Ihnen diese auf dem gewünschten Versandweg zu.
Visa
Sie können hier direkt Visaformulare für verschiedene Länder herunterladen, selbst ausdrucken und damit wertvolle Zeit gewinnen. Dazu benötigen Sie lediglich einen kostenfreien Acrobat Reader, den Sie sich hier herunterladen können. Bitte die Formulare sorgfältig ausfüllen und zusammen mit der erforderlichen Anzahl Passbilder und weiteren erforderlichen Unterlagen an uns einsenden.
Wir erledigen alle Formalitäten und Gänge, überprüfen die erteilten Visa und senden Ihnen diese auf dem gewünschten Versandweg zu.
Die hier stehenden Angaben beziehen sich ausschließlich auf Geschäftsreisevisa für deutsche Staatsbürger. Die genannten Anforderungen können ebenso wie die erforderlichen Unterlagen und die anfallenden Kosten je nach Reisezweck und Reisedauer aber auch abweichen.
Deshalb: Lassen Sie sich in Zweifelsfällen unbedingt durch uns beraten.
Ägypten
Legalisierungen:
- Bundeslandabhängig
- Kopien für das Konsulat zum Verbleib
- Bei mehreren aneinandergehefteten Seiten muß oben eine Ecke umgeknickt und mit dem Stempel der Beglaubigungsstelle versehen sein.
- Sowohl Ursprungszeugnisse als auch Rechnungen können alleine legalisiert werden.
- Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die M+S Consulting GmbH in Bonn bzw. in Berlin.
Visaangelegenheiten:
- Auf Anfrage
Äthiopien
Legalisierungen:
- Legalisierung bundesweit über Berlin
- Es wird ein Original-Anschreiben des Kunden an das Konsulat benötigt.
- Ein aktueller Handelsregisterauszug ist einmalig beizufügen
- Urkunden und Zertifikate sind vom Notar und Landgericht vorzubeglaubigen
- Für die Legalisierung eines Zertifikates für Pharmazeutische Erzeugnisse und Gerätschaften ist es erforderlich, eine Kopie der Import/Export-Handelslizenz beizufügen, die von den äthiopischen Behörden ausgestellt wird.
- Kopien für das Konsulat zum Verbleib
- Für Fragen wenden Sie sich bitte an das Büro in Berlin
Visaangelegenheiten:
- Auf Anfrage
Afghanistan
Legalisierungen:
- Alle zu legalisierenden Dokumente müssen vorab an das Büro Bonn geschickt werden, da über das Bundesverwaltungsamt (BVA) in Köln eine Vorbeglaubigung durchgeführt werden muß.
- Kopien für das Konsulat zum Verbleib
- Bei allen weiteren Angaben bitten wir Sie, sich telefonisch mit uns in Verbindung zu setzen.
Visaangelegenheiten:
- Auf Anfrage
Algerien
Legalisierungen:
- Bundesweit über Berlin
- Kopien für das Konsulat zum Verbleib
- Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Büro in Berlin
Visaangelegenheiten:
- Auf Anfrage
Angola
Legalisierungen:
- Legalisierung bundesweit über Berlin
- Dokumente müssen von einem beeidigten Übersetzer ins Portugiesische übersetzt und die Unterschrift des Übersetzers vom Landgericht überbeglaubigt werden.
- Kopien für das Konsulat zum Verbleib
- Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Büro in Berlin
Visaangelegenheiten:
- Auf Anfrage
Argentinien
Legalisierungen:
- Bundeslandabhängig über Berlin oder Bonn
- Kopien für das Konsulat zum Verbleib
- Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die M+S Consulting GmbH in Berlin bzw. Bonn
Visaangelegenheiten:
- Auf Anfrage
Armenien
Legalisierungen und Visaangelegenheiten auf Anfrage
Aserbaidschan
Legalisierungen:
- Bundesweit über Berlin
- Kopien für das Konsulat zum Verbleib
- Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Büro in Berlin
Visaangelegenheiten:
- Auf Anfrage
Bahrain
Legalisierungen:
- Bundesweit über Berlin
- Kopien für das Konsulat zum Verbleib
- Ursprungszeugnisse und Rechnungen können nur gemeinsam legalisiert werden
- Alle weiteren Auskünfte erteilt Ihnen das Büro Berlin
Bangladesh
Legalisierungen:
- Alle Dokumente müssen vorab vom Bundesverwaltungsamt (BVA) in Köln vorbeglaubigt werden. Aus diesem Grund schicken Sie Ihre Dokumente bitte zuerst nach Bonn – sie werden dann von dort weitergeleitet.
- Kopien für das Konsulat zum Verbleib
Visaangelegenheiten:
- Auf Anfrage
Benin
Legalisierungen und Visaangelegenheiten auf Anfrage
Belarus
Legalisierungen:
- Legalisierung erfolgt über Bonn
- Kopien für das Konsulat zum Verbleib
- Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Büro in Bonn
Visaangelegenheiten:
- Auf Anfrage
Bolivien
Legalisierungen:
- Legalisierung bundesweit über Berlin
- Alle Dokumente müssen von einem vereidigten Übersetzer ins Spanische übersetzt werden. Die Unterschrift des Übersetzers muß vom Landgericht überbeglaubigt werden.
- Kopien für das Konsulat zum Verbleib
- Für Fragen setzen Sie sich bitte mit dem Büro in Berlin in Verbindung
Botswana
Legalisierungen und Visaangelegenheiten auf Anfrage
Brasilien
Legalisierungen:
- Bundeslandabhängig
- Keine Kopien für das Konsulat erforderlich
- Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die M+S Consulting GmbH in Bonn bzw. in Berlin
Brunei Darussalam
Legalisierungen und Visaangelegenheiten auf Anfrage bundesweit über Berlin
Burkina Faso
Legalisierungen und Visaangelegenheiten auf Anfrage bundesweit über Berlin
Burundi
Legalisierungen sowie Visaangelegenheiten auf Anfrage bundesweit über Berlin
Chile
Legalisierungen:
- Bundeslandabhängig
- Kopien für das Konsulat zum Verbleib
China
Legalisierungen:
- Legalisierung bundesweit über Berlin
- Alle Dokumente müssen vorab beim Bundesverwaltungsamt (BVA) in Köln vorbeglaubigt werden. Dies erledigen die Kollegen in Bonn für Sie.
- Wir benötigen für die Legalisierung durch das Konsulat einen aktuellen Handelsregisterauszug von Ihnen.
- Außerdem benötigt das Konsulat eine zweiseitige Application Form, die Sie möglichst von der Webseite der Chinesischen Botschaft herunterladen sollten. Diese Application Form muß von einer Person unterschrieben werden, die im Handelsregisterauszug aufgeführt ist. Bei dieser Person muß es sich entweder um einen Vorstand bzw. um einen Prokuristen handeln. Punkt 2 auf diesem Antrag muß ausgefüllt werden sowie bei Punkt 8 zweimal die Unterschrift (Signature of applicant).
- Wir benötigen von Ihnen für jeden Auftrag eine Vollmacht im Original, die an das Konsulat gerichtet ist und aus der hervorgeht, daß wir Ihre Dokumente beim Konsulat einreichen dürfen. Diese Vollmacht ist von der Person zu unterschreiben, die auch die Application Form unterschrieben hat.
- Ebenso wird eine Passkopie der unterschriftsberechtigten Person benötigt.
- Die Application Form darf nicht am Handelsregisterauszug befestigt sein, die Dokumente dürfen nur lose eingereicht werden.
- Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Büro in Berlin.
Visaangelegenheiten:
- Auf Anfrage
Download:
Dominikanische Republik
Legalisierungen:
- Bundesweit über Berlin
- Rechnungen und Bill of Ladings müssen nicht mehr legalisiert werden. Alle anderen Dokumente werden weiterhin legalisiert.
- Alle zu legalisierenden Dokumente müssen in Englisch oder Spanisch gehalten sein.
- Kopien für das Konsulat zum Verbleib.
- Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Büro in Berlin.
Visaangelegenheiten:
- Auf Anfrage
Ecuador
Legalisierungen:
- Legalisierung ist bundeslandabhängig
- Kopien für das Konsulat zum Verbleib
- Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die M+S Consulting GmbH in Berlin bzw. in Bonn
El Salvador
Legalisierungen:
- Bundesweit über Berlin
- Kopien für das Konsulat zum Verbleib
- Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Büro in Berlin
Visaangelegenheiten:
- Auf Anfrage
Elfenbeinküste
Legalisierungen und Visenangelegenheiten auf Anfrage
Gabun
Legalisierungen und Visaangelegenheiten auf Anfrage bundesweit über Berlin
Georgien
Legalisierungen:
- Bundesweit über Berlin
- Kopien für das Konsulat zum Verbleib
- Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Büro in Berlin
Ghana
Legalisierungen:
- Bundesweit über Berlin
- Kopien für das Konsulat zum Verbleib
- Für weitere Informationen steht Ihnen die M+S Consulting in Berlin zur Verfügung
Visaangelegenheiten:
- Auf Anfrage
Guatemala
Legalisierungen:
- Bundesweit über Berlin
- Kopien für das Konsulat zum Verbleib
- Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Büro in Berlin
Guinea
Legalisierungen und Visaangelegenheiten bundesweit über Berlin auf Anfrage
Haiti
Legalisierungen:
- Bundesweit über Berlin
- Alle zu legalisierenden Dokumente müssen von einem vereidigten Übersetzer in die französische Sprache übersetzt werden. Die Unterschrift des Übersetzers muss von Notar und Landgericht beglaubigt sein.
- Die Übersetzung wird am Original-Dokument befestigt.
- Kopien für das Konsulat zum Verbleib
- Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an das Büro in Berlin.
Indien
Legalisierungen:
- Bundeslandabhängig
- Kopien für das Konsulat zum Verbleib
- Alle weiteren Informationen erhalten Sie von der M+S Consulting GmbH in Berlin bzw. in Bonn.
Visaangelegenheiten:
- Auf Anfrage
Indonesien
Legalisierungen:
- Bundeslandabhängig
Kopien für das Konsulat zum Verbleib
- Für weitere Angaben wenden Sie sich bitte an die M+S Consulting GmbH in Berlin bzw. in Bonn.
Visaangelegenheiten:
- Auf Anfrage
Irak
Legalisierungen:
- Bundeslandabhängig, außer Rechnungen und Ursprungszeugnisse, diese werden ausschließlich beim Irakischen Handelsbüro in Berlin legalisiert.
- Alle Dokumente – außer Rechnungen und Ursprungszeugnisse – müssen vorab vom Bundesverwaltungsamt (BVA) in Köln vorbeglaubigt werden. Dies erledigen die Kollegen in Bonn für Sie.
- Danach müssen die Dokumente in Berlin zur Ghorfa.
- Kopien sind für das Konsulat bzw. für das Handelsbüro erforderlich.
- Da bei der Legalisierung von Dokumenten für den Irak sehr vieles zu beachten ist und sich auch sehr schnell etwas an den Legalisierungsbedingungen ändern kann, bitten wir Sie, sich vor dem Versand der Dokumente mit uns in Berlin in Verbindung zu setzen.
Iran
Legalisierungen:
- Bundeslandabhängig
- Kopien für das Konsulat zum Verbleib
- Für mehr Informationen wenden Sie sich bitte an die M+S Consulting GmbH in Berlin bzw. in Bonn.
Visaangelegenheiten:
- Auf Anfrage
Jamaika
Legalisierungen:
- Bundesweit über Berlin
- Kopien für das Konsulat zum Verbleib
- Für mehr Informationen wenden Sie sich bitte an die M+S Consulting GmbH in Berlin
Visaangelegenheiten:
- Auf Anfrage
Jemen
Legalisierungen:
- Bundesweit über Berlin
- Keine Kopien für das Konsulat
- Die Dokumente müssen vor der Legalisierung von der Ghorfa vorbeglaubigt werden.
- Alle Dokumente – außer Rechnungen und Ursprungszeugnisse – sollten „möglichst“ vom Notar und Landgericht vorbeglaubigt werden.
>Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an das Büro in Berlin
Jordanien
Legalisierungen:
- Bundesweit über Berlin
- Außer Rechnungen und Ursprungszeugnisse müssen alle Dokumente vorab vom Bundesverwaltungsamt (BVA) in Köln vorbeglaubigt werden. Dies erledigen die Kollegen in Bonn.
- Rechnungen und Ursprungszeugnisse können nur gemeinsam legalisiert werden.
- Die Ghorfa ist vorgeschaltet.
- Rechnungen, Ursprungszeugnisse, Gesundheitszertifikate sowie Packlisten sind über das Konsulat kostenfrei.
- Kopien sind nicht erforderlich.
- Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Kollegen in Berlin.
Kambodscha
Legalisierungen:
- Bundesweit über Berlin
- Kopien für das Konsulat zum Verbleib
- Bei Fragen, u.a. zu Visaangelegenheiten, wenden Sie sich bitte an die M+S Consulting GmbH in Berlin
Kap Verde
Legalisierungen und Visaangelegenheiten auf Anfrage
Kasachstan
Legalisierungen und Visaangelegenheiten auf Anfrage
Katar
Legalisierungen:
- Bundeslandabhängig
- Außer Rechnungen, Ursprungszeugnisse, Packlisten und Preislisten müssen alle anderen Dokumente vom Bundesverwaltungsamt (BVA) in Köln vorbeglaubigt werden.
- Rechnungen und Ursprungszeugnisse werden nur gemeinsam legalisiert.
- Gesundheitszeugnisse sowie Herstellererklärungen können nur zusammen mit einer Rechnung und einem Ursprungszeugnis legalisiert werden.
- Die Ghorfa wird von uns erledigt bevor Ihre Dokumente vom Konsulat legalisiert werden können.
- Das Konsulat benötigt von jedem zu legalisierenden Dokument jeweils 2 Kopien zum Verbleib.
- Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Büro in Berlin.
Kenia
Legalisierungen und Visaangelegenheiten über Berlin auf Anfrage
Kirgisistan
Legalisierungen:
- Bundesweit über Berlin.
- Alle zu legalisierenden Dokumente benötigen eine separate Russische Übersetzung von einem vereidigten Übersetzer. Die Unterschrift des Übersetzers „kann“ vom Landgericht beglaubigt werden.
- Wir benötigen eine Vollmacht (an das Konsulat adressiert), dass wir befugt sind, die Dokumente im Konsulat einzureichen.
- Kopien für das Konsulat zum Verbleib.
- Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die M+S Consulting GmbH in Berlin.
Visaangelegenheiten:
- Auf Anfrage
Kongo-Brazzaville
Legalisierungen und Visaangelegenheiten auf Anfrage
Kongo-Kinshasa
Legalisierungen und Visaangelegenheiten auf Anfrage
Botschaft der Republik Korea (Südkorea)
Legalisierungen und Visaangelegenheiten auf Anfrage
Nordkoreanische Botschaft
Legalisierungen und Visaangelegenheiten auf Anfrage
Kuba
Legalisierungen:
- Bundesweit über M+S Consulting GmbH in Bonn
- Kopien für das Konsulat zum Verbleib
- Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Büro in Bonn
Visaangelegenheiten:
- Auf Anfrage
Kuwait
Legalisierungen:
- Bundesweit über Berlin
- Keine Kopien für das Konsulat
- Zertifikate, Herstellererklärungen und Vollmachten sind durch einen Notar und das zuständige Landgericht vorzubeglaubigen.
- Alle Dokumente müssen vorab von der Ghorfa vorbeglaubigt werden.
- Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die M+S Consulting GmbH in Berlin.<&/li>
Laos
Visaangelegenheiten und Legalisierungen auf Anfrage
Libanon
Legalisierungen:
- Bundesweit über Berlin
- Kopien für das Konsulat zum Verbleib
- Rechnungen und Ursprungszeugnisse dürfen nur gemeinsam legalisiert werden.
- Zu legalisierende Dokumente sollten möglichst „nur“ im Original eingereicht werden.
- Die Ghorfa kann, muß aber nicht vorgeschaltet werden.
- Für weitere Angaben wenden Sie sich bitte an die Kollegen in Berlin.
Liberia
Visaangelegenheiten und Legalisierungen auf Anfrage
Libyen
Legalisierungen:
- Bundesweit über Berlin
- Zwei Kopien für das Konsulat zum Verbleib, eine Kopien davon ist im Original einzureichen.
- Die Ghorfa ist vorgeschaltet.
- Rechnungen und Ursprungszeugnisse müssen gemeinsam eingereicht und legalisiert werden.
- Wir benötigen von jedem Kunden eine Vollmacht an die Ghorfa adressiert, aus der hervorgeht, daß wir Ihre Dokumente bei der Ghorfa einreichen dürfen. Diese Vollmacht braucht sich nicht auf den jeweiligen Auftrag zu beziehen, sondern muß nur einmalig ausgestellt werden.
- Da die Konsulatslegalisierung sehr diffizil ist und sich die Legalisierungsbestimmungen schnell ändern können, bitten wir Sie, sich vorab mit dem Büro in Berlin in Verbindung zu setzen.
Malaysia
Legalisierungen:
- Bundesweit über Berlin
- Keine Kopien für das Konsulat erforderlich
- Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Büro in Berlin
Mali
Legalisierungen:
- Bundesweit über Berlin
- Kopien für das Konsulat zum Verbleib
- Für evtl. Fragen wenden Sie sich bitte an die M+S Consulting GmbH in Berlin
Visaangelegenheiten:
- Auf Anfrage
Marokko
Legalisierungen:
- Bundeslandabhängig
- Kopien für das Konsulat zum Verbleib
Mauretanien
Legalisierungen und Visaangelegenheiten auf Anfrage
Moldau
Legalisierungen:
- Bundeslandabhängig
- Kopien für das Konsulat zum Verbleib
- Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die M+S Consulting GmbH in Berlin
Mongolei
Legalisierungen:
- Bundesweit über Berlin
- Kopien für das Konsulat zum Verbleib
Visaangelegenheiten:
- Auf Anfrage
Mosambique
Legalisierungen:
- Bundesweit über Berlin
- Kopien für das Konsulat zum Verbleib
- Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Büro in Berlin
Myanmar
Legalisierungen:
- Bundesweit über Berlin
- Kopien für das Konsulat zum Verbleib
- Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die M+S Consulting GmbH in Berlin
Nepal
Legalisierungen und Visaangelegenheiten in Berlin auf Anfrage
Nicaragua
Legalisierungen:
- Bundesweit über Berlin
- Kopien für das Konsulat zum Verbleib
- Für Fragen wenden Sie sich bitte an die M+S Consulting GmbH in Berlin
Niger
Legalisierungen und Visaangelegenheiten auf Anfrage
Oman
Legalisierungen:
- Bundesweit über Berlin
- Kopien für das Konsulat zum Verbleib
- Die Ghorfa ist vorgeschaltet.
- Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Büro in Berlin.
Visaangelegenheiten:
- Auf Anfrage
Pakistan
Legalisierungen:
- Bundesweit über Berlin
- Kopien für das Konsulat zum Verbleib
- Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die M+S Consulting GmbH in Berlin
Visaangelegenheiten:
- Auf Anfrage
Palästina
Legalisierungen:
- Bundesweit über Berlin
- Kopien für das Konsulat zum Verbleib
- Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die M+S Consulting GmbH in Berlin
Visaangelegenheiten:
- Auf Anfrage
Panama
Legalisierungen:
- Bundesweit über Berlin
- Kopien für das Konsulat zum Verbleib
- Eine Apostille vom Landgericht bzw. vom Regierungspräsidium ersetzt die Legalisierung.
- Dokumente ohne Apostille werden dennoch bei Bedarf vom Konsulat legalisiert.
- Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die M+S Consulting GmbH in Berlin.
Visaangelegenheiten:
- Auf Anfrage
Paraguay
Legalisierungen:
- Bundeslandabhängig
- Exportdokumente (Rechnung, Ursprungszeugnis und Bill of Lading) werden ausschließlich in Berlin legalisiert. Alle anderen Dokumente werden – je nach Bundesland – in Berlin bzw. in Frankfurt/Main legalisiert.
- 3 Kopien von der Rechnung zum Verbleib im Konsulat
- 2 Kopien vom Ursprungszeugnis zum Verbleib im Konsulat
- 2 Kopien von der Bill of Lading zum Verbleib im Konsulat
- Von allen anderen Dokumenten reicht 1 Kopie für das Konsulat aus.
- Bevor Sie Ihren Auftrag an uns versenden, wenden Sie sich bitter vorher telefonisch an uns, da bei Paraguay vieles zu beachten ist und sich die Konsulatsbestimmungen jederzeit ändern können.
Peru
Legalisierungen:
- Bundeslandabhängig
- Kopien für das Konsulat zum Verbleib
- Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die M+S Consulting GmbH in Berlin bzw. in Bonn.
Philippinen
Legalisierungen:
- Bundesweit über Berlin
- Kopien für das Konsulat zum Verbleib
- Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die M+S Consulting GmbH in Berlin
Ruanda
Legalisierungen und Visaangelegenheiten auf Anfrage
Russische Föderation
Visaangelegenheiten:
- über Bonn (aber Konsulat in München)
- Es werden nur online ausgefüllte Visa-Antragsformulare mit Barcode, im Anschluß ausgedruckt und vom Antragsteller persönlich unterschrieben, akzeptiert. In der Online-Antragsmaske ist in der Rubrik „Datum und Ort der Antragstellung“ unbedingt „Visa Application Center (Bonn)“ auszuwählen!
- Ein einmal ausgefüllter Antrag kann nicht mehr verändert werden und wird nur 4 Wochen bereitgestellt.
- Ein biometrisches Paßbild im Format 35 x 45 mm ist mit beizufügen.
- Ein Reisepaß, der mindestens 6 Monate über den geplanten Aufenthalt hinaus gültig ist, ist mit einzureichen.
- Ein Einkommensnachweis ist erforderlich.
- Zusätzlich zum Visumantrag ist eine Kopie der Krankenversicherungspolice beizufügen.
- Bei Geschäftsreisen ist eine Einladung beizufügen.
- Bei Privatreisen werden eine Hoteleinladung oder ein touristischer Voucher benötigt.
Sambia
Legalisierungen:
- Bundesweit über Berlin
- Kopien für das Konsulat zum Verbleib
- Alles weitere können Sie über das Büro in Berlin erfahren..
Saudi-Arabien
Legalisierungen:
- Bundesweit über Bonn
- Das Bundesverwaltungsamt (BVA) in Köln ist vorgeschaltet.
- Keine Kopien für das Konsulat erforderlich
- Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die M+S Consulting GmbH in Bonn.
Senegal
Legalisierungen und Visaangelegenheiten auf Anfrage
Sierra Leone
Legalisierungen und Visaangelegenheiten auf Anfrage
Simbabwe
Legalisierungen und Visaangelegenheiten auf Anfrage
Singapur
Legalisierungen:
- Bundesweit über Berlin
- Kopien für das Konsulat zum Verbleib
- Bei Fragen kontaktieren Sie bitte die M+S Consulting GmbH in Berlin
Somalia
Legalisierungen und Visaangelegenheiten auf Anfrage
Sri Lanka
Legalisierungen:
- Bundesweit über Berlin
- Kopien für das Konsulat zum Verbleib
- Für weitere Angaben wenden Sie sich bitte an die M+S Consulting GmbH in Berlin
Visaangelegenheiten:
- Auf Anfrage
Sudan
Legalisierungen:
- Bundesweit über Berlin
- Die Ghorfa muß vorgeschaltet werden, dies erledigen wir für Sie.
- Kopien für das Konsulat zum Verbleib
- Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Büro in Berlin.
Visaangelegenheiten:
- Auf Anfrage
Südafrika
Legalisierungen und Visaangelegenheiten auf Anfrage
Syrien
Legalisierungen:
- Ihre Dokumente müssen vorab vom Bundesverwaltungsamt (BVA) in Köln vorbeglaubigt werden.
- Dies erledigt die M+S Consulting GmbH in Bonn, d.h. Sie schicken Ihre Dokumente zuerst nach Bonn.
- Nachdem das BVA die Dokumente vorbeglaubigt hat, führt die Ghorfa in Berlin eine Vorbeglaubigung durch. Dies erledigen wir in Berlin für Sie.
- Jeweils 2 Kopien sind erforderlich für das Konsulat zum Verbleib.
- Für weitere Angaben können Sie sich gerne an die M+S Consulting GmbH in Bonn bzw. in Berlin wenden.
Visaangelegenheiten:
- Auf Anfrage
Tadschikistan
Legalisierungen:
- Bundesweit über Berlin
- Kopien für das Konsulat zum Verbleib
- Alle zu legalisierenden Dokumente müssen von einem vereidigten Übersetzer ins Tadschikische übersetzt und die Unterschrift des Übersetzers möglichst vom Landgericht beglaubigt werden.
- Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die M+S Consulting GmbH in Berlin.
Visaangelegenheiten:
- Auf Anfrage
Tahiti
Legalisierungen und Visaangelegenheiten auf Anfrage
Taiwan
Legalisierungen:
- Bundeslandabhängig
- Sie können Ihre Dokumente entweder an die M+S Consulting in Berlin oder in Bonn schicken.
- Kopien für das Konsulat zum Verbleib
- Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Berlin bzw. Bonn.
Tansania
Legalisierungen:
- Bundesweit über Berlin
- Kurzes Anschreiben an die Botschaft adressiert in Englisch
- Kopien für das Konsulat zum Verbleib
- Für evtl. Fragen setzen Sie sich bitte mit der M+S Consulting GmbH in Berlin in Verbindung.
Thailand
Legalisierungen:
- Bundeslandabhängig
- Vorbeglaubigungen möglichst vom Notar und Landgericht, die IHK wird in den meisten Fällen nicht akzeptiert.
Togo
Legalisierungen und Visaangelegenheiten auf Anfrage
Türkei
Legalisierungen:
- Bundeslandabhängig
- Kopien für das Konsulat zum Verbleib
- Bevor Sie Ihre Dokumente an uns rausschicken, setzen Sie sich bitte vorher telefonisch mit uns in Berlin bzw. in Bonn in Verbindung.
Tunesien
Legalisierungen:
- Bundeslandabhängig
- Kopien für das Konsulat zum Verbleib
- Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die M+S Consulting GmbH in Berlin bzw. in Bonn.
Uganda
Legalisierungen und Visaangelegenheiten auf Anfrage
Ukraine
Bundeslandabhängig
Legalisierungen und Visaangelegenheiten auf Anfrage
Uruguay
Legalisierungen:
- Bundeslandabhängig
- Kopien für das Konsulat zum Verbleib
- Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die M+S Consulting GmbH in Berlin bzw. in Bonn
Usbekistan
Legalisierungen:
- Bundesweit über Berlin
- Kopien für das Konsulat zum Verbleib
- Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die M+S Consulting GmbH in Berlin
Visaangelegenheiten:
- Auf Anfrage
Venezuela
Legalisierungen:
- Bundeslandabhängig
- Kopien für das Konsulat zum Verbleib
- Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die M+S Consulting GmbH in Berlin bzw. in Bonn
Vereinigte Arabische Emirate
Legalisierungen:
- Außer Rechnungen und Ursprungszeugnisse werden die Dokumente vorab vom Bundesverwaltungsamt (BVA) in Köln vorbeglaubigt. Dies wird von Bonn aus erledigt.
- Anschließend läuft die Abwicklung ausschließlich über Berlin.
- Die Ghorfa muß für die Legalisierung vorgeschaltet werden.
- Rechnungen und Ursprungszeugnisse können nur gemeinsam legalisiert werden.
- Kopien für das Konsulat zum Verbleib
- Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die M+S Consulting GmbH in Berlin.
Vietnam
Legalisierungen:
- Bundesweit über Berlin
- Kopien für das Konsulat zum Verbleib
- Für weitere Informationenn können Sie sich gern an die M+S Consulting GmbH in Berlin wenden.
Visaangelegenheiten:
- Auf Anfrage
Legalisierungen:
- Legalisierung bundesweit über Berlin
- Es wird ein Original-Anschreiben des Kunden an das Konsulat benötigt.
- Ein aktueller Handelsregisterauszug ist einmalig beizufügen
- Urkunden und Zertifikate sind vom Notar und Landgericht vorzubeglaubigen
- Für die Legalisierung eines Zertifikates für Pharmazeutische Erzeugnisse und Gerätschaften ist es erforderlich, eine Kopie der Import/Export-Handelslizenz beizufügen, die von den äthiopischen Behörden ausgestellt wird.
- Kopien für das Konsulat zum Verbleib
- Für Fragen wenden Sie sich bitte an das Büro in Berlin
Visaangelegenheiten:
- Auf Anfrage
Afghanistan
Legalisierungen:
- Alle zu legalisierenden Dokumente müssen vorab an das Büro Bonn geschickt werden, da über das Bundesverwaltungsamt (BVA) in Köln eine Vorbeglaubigung durchgeführt werden muß.
- Kopien für das Konsulat zum Verbleib
- Bei allen weiteren Angaben bitten wir Sie, sich telefonisch mit uns in Verbindung zu setzen.
Visaangelegenheiten:
- Auf Anfrage
Algerien
Legalisierungen:
- Bundesweit über Berlin
- Kopien für das Konsulat zum Verbleib
- Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Büro in Berlin
Visaangelegenheiten:
- Auf Anfrage
Angola
Legalisierungen:
- Legalisierung bundesweit über Berlin
- Dokumente müssen von einem beeidigten Übersetzer ins Portugiesische übersetzt und die Unterschrift des Übersetzers vom Landgericht überbeglaubigt werden.
- Kopien für das Konsulat zum Verbleib
- Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Büro in Berlin
Visaangelegenheiten:
- Auf Anfrage
Argentinien
Legalisierungen:
- Bundeslandabhängig über Berlin oder Bonn
- Kopien für das Konsulat zum Verbleib
- Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die M+S Consulting GmbH in Berlin bzw. Bonn
Visaangelegenheiten:
- Auf Anfrage
Armenien
Legalisierungen und Visaangelegenheiten auf Anfrage
Aserbaidschan
Legalisierungen:
- Bundesweit über Berlin
- Kopien für das Konsulat zum Verbleib
- Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Büro in Berlin
Visaangelegenheiten:
- Auf Anfrage
Bahrain
Legalisierungen:
- Bundesweit über Berlin
- Kopien für das Konsulat zum Verbleib
- Ursprungszeugnisse und Rechnungen können nur gemeinsam legalisiert werden
- Alle weiteren Auskünfte erteilt Ihnen das Büro Berlin
Bangladesh
Legalisierungen:
- Alle Dokumente müssen vorab vom Bundesverwaltungsamt (BVA) in Köln vorbeglaubigt werden. Aus diesem Grund schicken Sie Ihre Dokumente bitte zuerst nach Bonn – sie werden dann von dort weitergeleitet.
- Kopien für das Konsulat zum Verbleib
Visaangelegenheiten:
- Auf Anfrage
Benin
Legalisierungen und Visaangelegenheiten auf Anfrage
Belarus
Legalisierungen:
- Legalisierung erfolgt über Bonn
- Kopien für das Konsulat zum Verbleib
- Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Büro in Bonn
Visaangelegenheiten:
- Auf Anfrage
Bolivien
Legalisierungen:
- Legalisierung bundesweit über Berlin
- Alle Dokumente müssen von einem vereidigten Übersetzer ins Spanische übersetzt werden. Die Unterschrift des Übersetzers muß vom Landgericht überbeglaubigt werden.
- Kopien für das Konsulat zum Verbleib
- Für Fragen setzen Sie sich bitte mit dem Büro in Berlin in Verbindung
Botswana
Legalisierungen und Visaangelegenheiten auf Anfrage
Brasilien
Legalisierungen:
- Bundeslandabhängig
- Keine Kopien für das Konsulat erforderlich
- Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die M+S Consulting GmbH in Bonn bzw. in Berlin
Brunei Darussalam
Legalisierungen und Visaangelegenheiten auf Anfrage bundesweit über Berlin
Burkina Faso
Legalisierungen und Visaangelegenheiten auf Anfrage bundesweit über Berlin
Burundi
Legalisierungen sowie Visaangelegenheiten auf Anfrage bundesweit über Berlin
Chile
Legalisierungen:
- Bundeslandabhängig
- Kopien für das Konsulat zum Verbleib
China
Legalisierungen:
- Legalisierung bundesweit über Berlin
- Alle Dokumente müssen vorab beim Bundesverwaltungsamt (BVA) in Köln vorbeglaubigt werden. Dies erledigen die Kollegen in Bonn für Sie.
- Wir benötigen für die Legalisierung durch das Konsulat einen aktuellen Handelsregisterauszug von Ihnen.
- Außerdem benötigt das Konsulat eine zweiseitige Application Form, die Sie möglichst von der Webseite der Chinesischen Botschaft herunterladen sollten. Diese Application Form muß von einer Person unterschrieben werden, die im Handelsregisterauszug aufgeführt ist. Bei dieser Person muß es sich entweder um einen Vorstand bzw. um einen Prokuristen handeln. Punkt 2 auf diesem Antrag muß ausgefüllt werden sowie bei Punkt 8 zweimal die Unterschrift (Signature of applicant).
- Wir benötigen von Ihnen für jeden Auftrag eine Vollmacht im Original, die an das Konsulat gerichtet ist und aus der hervorgeht, daß wir Ihre Dokumente beim Konsulat einreichen dürfen. Diese Vollmacht ist von der Person zu unterschreiben, die auch die Application Form unterschrieben hat.
- Ebenso wird eine Passkopie der unterschriftsberechtigten Person benötigt.
- Die Application Form darf nicht am Handelsregisterauszug befestigt sein, die Dokumente dürfen nur lose eingereicht werden.
- Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Büro in Berlin.
Visaangelegenheiten:
- Auf Anfrage
Download:
Dominikanische Republik
Legalisierungen:
- Bundesweit über Berlin
- Rechnungen und Bill of Ladings müssen nicht mehr legalisiert werden. Alle anderen Dokumente werden weiterhin legalisiert.
- Alle zu legalisierenden Dokumente müssen in Englisch oder Spanisch gehalten sein.
- Kopien für das Konsulat zum Verbleib.
- Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Büro in Berlin.
Visaangelegenheiten:
- Auf Anfrage
Ecuador
Legalisierungen:
- Legalisierung ist bundeslandabhängig
- Kopien für das Konsulat zum Verbleib
- Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die M+S Consulting GmbH in Berlin bzw. in Bonn
El Salvador
Legalisierungen:
- Bundesweit über Berlin
- Kopien für das Konsulat zum Verbleib
- Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Büro in Berlin
Visaangelegenheiten:
- Auf Anfrage
Elfenbeinküste
Legalisierungen und Visenangelegenheiten auf Anfrage
Gabun
Legalisierungen und Visaangelegenheiten auf Anfrage bundesweit über Berlin
Georgien
Legalisierungen:
- Bundesweit über Berlin
- Kopien für das Konsulat zum Verbleib
- Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Büro in Berlin
Ghana
Legalisierungen:
- Bundesweit über Berlin
- Kopien für das Konsulat zum Verbleib
- Für weitere Informationen steht Ihnen die M+S Consulting in Berlin zur Verfügung
Visaangelegenheiten:
- Auf Anfrage
Guatemala
Legalisierungen:
- Bundesweit über Berlin
- Kopien für das Konsulat zum Verbleib
- Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Büro in Berlin
Guinea
Legalisierungen und Visaangelegenheiten bundesweit über Berlin auf Anfrage
Haiti
Legalisierungen:
- Bundesweit über Berlin
- Alle zu legalisierenden Dokumente müssen von einem vereidigten Übersetzer in die französische Sprache übersetzt werden. Die Unterschrift des Übersetzers muss von Notar und Landgericht beglaubigt sein.
- Die Übersetzung wird am Original-Dokument befestigt.
- Kopien für das Konsulat zum Verbleib
- Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an das Büro in Berlin.
Indien
Legalisierungen:
- Bundeslandabhängig
- Kopien für das Konsulat zum Verbleib
- Alle weiteren Informationen erhalten Sie von der M+S Consulting GmbH in Berlin bzw. in Bonn.
Visaangelegenheiten:
- Auf Anfrage
Indonesien
Legalisierungen:
- Bundeslandabhängig
Kopien für das Konsulat zum Verbleib
- Für weitere Angaben wenden Sie sich bitte an die M+S Consulting GmbH in Berlin bzw. in Bonn.
Visaangelegenheiten:
- Auf Anfrage
Irak
Legalisierungen:
- Bundeslandabhängig, außer Rechnungen und Ursprungszeugnisse, diese werden ausschließlich beim Irakischen Handelsbüro in Berlin legalisiert.
- Alle Dokumente – außer Rechnungen und Ursprungszeugnisse – müssen vorab vom Bundesverwaltungsamt (BVA) in Köln vorbeglaubigt werden. Dies erledigen die Kollegen in Bonn für Sie.
- Danach müssen die Dokumente in Berlin zur Ghorfa.
- Kopien sind für das Konsulat bzw. für das Handelsbüro erforderlich.
- Da bei der Legalisierung von Dokumenten für den Irak sehr vieles zu beachten ist und sich auch sehr schnell etwas an den Legalisierungsbedingungen ändern kann, bitten wir Sie, sich vor dem Versand der Dokumente mit uns in Berlin in Verbindung zu setzen.
Iran
Legalisierungen:
- Bundeslandabhängig
- Kopien für das Konsulat zum Verbleib
- Für mehr Informationen wenden Sie sich bitte an die M+S Consulting GmbH in Berlin bzw. in Bonn.
Visaangelegenheiten:
- Auf Anfrage
Jamaika
Legalisierungen:
- Bundesweit über Berlin
- Kopien für das Konsulat zum Verbleib
- Für mehr Informationen wenden Sie sich bitte an die M+S Consulting GmbH in Berlin
Visaangelegenheiten:
- Auf Anfrage
Jemen
Legalisierungen:
- Bundesweit über Berlin
- Keine Kopien für das Konsulat
- Die Dokumente müssen vor der Legalisierung von der Ghorfa vorbeglaubigt werden.
- Alle Dokumente – außer Rechnungen und Ursprungszeugnisse – sollten „möglichst“ vom Notar und Landgericht vorbeglaubigt werden.
>Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an das Büro in Berlin
Jordanien
Legalisierungen:
- Bundesweit über Berlin
- Außer Rechnungen und Ursprungszeugnisse müssen alle Dokumente vorab vom Bundesverwaltungsamt (BVA) in Köln vorbeglaubigt werden. Dies erledigen die Kollegen in Bonn.
- Rechnungen und Ursprungszeugnisse können nur gemeinsam legalisiert werden.
- Die Ghorfa ist vorgeschaltet.
- Rechnungen, Ursprungszeugnisse, Gesundheitszertifikate sowie Packlisten sind über das Konsulat kostenfrei.
- Kopien sind nicht erforderlich.
- Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Kollegen in Berlin.
Kambodscha
Legalisierungen:
- Bundesweit über Berlin
- Kopien für das Konsulat zum Verbleib
- Bei Fragen, u.a. zu Visaangelegenheiten, wenden Sie sich bitte an die M+S Consulting GmbH in Berlin
Kap Verde
Legalisierungen und Visaangelegenheiten auf Anfrage
Kasachstan
Legalisierungen und Visaangelegenheiten auf Anfrage
Katar
Legalisierungen:
- Bundeslandabhängig
- Außer Rechnungen, Ursprungszeugnisse, Packlisten und Preislisten müssen alle anderen Dokumente vom Bundesverwaltungsamt (BVA) in Köln vorbeglaubigt werden.
- Rechnungen und Ursprungszeugnisse werden nur gemeinsam legalisiert.
- Gesundheitszeugnisse sowie Herstellererklärungen können nur zusammen mit einer Rechnung und einem Ursprungszeugnis legalisiert werden.
- Die Ghorfa wird von uns erledigt bevor Ihre Dokumente vom Konsulat legalisiert werden können.
- Das Konsulat benötigt von jedem zu legalisierenden Dokument jeweils 2 Kopien zum Verbleib.
- Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Büro in Berlin.
Kenia
Legalisierungen und Visaangelegenheiten über Berlin auf Anfrage
Kirgisistan
Legalisierungen:
- Bundesweit über Berlin.
- Alle zu legalisierenden Dokumente benötigen eine separate Russische Übersetzung von einem vereidigten Übersetzer. Die Unterschrift des Übersetzers „kann“ vom Landgericht beglaubigt werden.
- Wir benötigen eine Vollmacht (an das Konsulat adressiert), dass wir befugt sind, die Dokumente im Konsulat einzureichen.
- Kopien für das Konsulat zum Verbleib.
- Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die M+S Consulting GmbH in Berlin.
Visaangelegenheiten:
- Auf Anfrage
Kongo-Brazzaville
Legalisierungen und Visaangelegenheiten auf Anfrage
Kongo-Kinshasa
Legalisierungen und Visaangelegenheiten auf Anfrage
Botschaft der Republik Korea (Südkorea)
Legalisierungen und Visaangelegenheiten auf Anfrage
Nordkoreanische Botschaft
Legalisierungen und Visaangelegenheiten auf Anfrage
Kuba
Legalisierungen:
- Bundesweit über M+S Consulting GmbH in Bonn
- Kopien für das Konsulat zum Verbleib
- Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Büro in Bonn
Visaangelegenheiten:
- Auf Anfrage
Kuwait
Legalisierungen:
- Bundesweit über Berlin
- Keine Kopien für das Konsulat
- Zertifikate, Herstellererklärungen und Vollmachten sind durch einen Notar und das zuständige Landgericht vorzubeglaubigen.
- Alle Dokumente müssen vorab von der Ghorfa vorbeglaubigt werden.
- Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die M+S Consulting GmbH in Berlin.<&/li>
Laos
Visaangelegenheiten und Legalisierungen auf Anfrage
Libanon
Legalisierungen:
- Bundesweit über Berlin
- Kopien für das Konsulat zum Verbleib
- Rechnungen und Ursprungszeugnisse dürfen nur gemeinsam legalisiert werden.
- Zu legalisierende Dokumente sollten möglichst „nur“ im Original eingereicht werden.
- Die Ghorfa kann, muß aber nicht vorgeschaltet werden.
- Für weitere Angaben wenden Sie sich bitte an die Kollegen in Berlin.
Liberia
Visaangelegenheiten und Legalisierungen auf Anfrage
Libyen
Legalisierungen:
- Bundesweit über Berlin
- Zwei Kopien für das Konsulat zum Verbleib, eine Kopien davon ist im Original einzureichen.
- Die Ghorfa ist vorgeschaltet.
- Rechnungen und Ursprungszeugnisse müssen gemeinsam eingereicht und legalisiert werden.
- Wir benötigen von jedem Kunden eine Vollmacht an die Ghorfa adressiert, aus der hervorgeht, daß wir Ihre Dokumente bei der Ghorfa einreichen dürfen. Diese Vollmacht braucht sich nicht auf den jeweiligen Auftrag zu beziehen, sondern muß nur einmalig ausgestellt werden.
- Da die Konsulatslegalisierung sehr diffizil ist und sich die Legalisierungsbestimmungen schnell ändern können, bitten wir Sie, sich vorab mit dem Büro in Berlin in Verbindung zu setzen.
Malaysia
Legalisierungen:
- Bundesweit über Berlin
- Keine Kopien für das Konsulat erforderlich
- Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Büro in Berlin
Mali
Legalisierungen:
- Bundesweit über Berlin
- Kopien für das Konsulat zum Verbleib
- Für evtl. Fragen wenden Sie sich bitte an die M+S Consulting GmbH in Berlin
Visaangelegenheiten:
- Auf Anfrage
Marokko
Legalisierungen:
- Bundeslandabhängig
- Kopien für das Konsulat zum Verbleib
Mauretanien
Legalisierungen und Visaangelegenheiten auf Anfrage
Moldau
Legalisierungen:
- Bundeslandabhängig
- Kopien für das Konsulat zum Verbleib
- Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die M+S Consulting GmbH in Berlin
Mongolei
Legalisierungen:
- Bundesweit über Berlin
- Kopien für das Konsulat zum Verbleib
Visaangelegenheiten:
- Auf Anfrage
Mosambique
Legalisierungen:
- Bundesweit über Berlin
- Kopien für das Konsulat zum Verbleib
- Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Büro in Berlin
Myanmar
Legalisierungen:
- Bundesweit über Berlin
- Kopien für das Konsulat zum Verbleib
- Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die M+S Consulting GmbH in Berlin
Nepal
Legalisierungen und Visaangelegenheiten in Berlin auf Anfrage
Nicaragua
Legalisierungen:
- Bundesweit über Berlin
- Kopien für das Konsulat zum Verbleib
- Für Fragen wenden Sie sich bitte an die M+S Consulting GmbH in Berlin
Niger
Legalisierungen und Visaangelegenheiten auf Anfrage
Oman
Legalisierungen:
- Bundesweit über Berlin
- Kopien für das Konsulat zum Verbleib
- Die Ghorfa ist vorgeschaltet.
- Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Büro in Berlin.
Visaangelegenheiten:
- Auf Anfrage
Pakistan
Legalisierungen:
- Bundesweit über Berlin
- Kopien für das Konsulat zum Verbleib
- Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die M+S Consulting GmbH in Berlin
Visaangelegenheiten:
- Auf Anfrage
Palästina
Legalisierungen:
- Bundesweit über Berlin
- Kopien für das Konsulat zum Verbleib
- Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die M+S Consulting GmbH in Berlin
Visaangelegenheiten:
- Auf Anfrage
Panama
Legalisierungen:
- Bundesweit über Berlin
- Kopien für das Konsulat zum Verbleib
- Eine Apostille vom Landgericht bzw. vom Regierungspräsidium ersetzt die Legalisierung.
- Dokumente ohne Apostille werden dennoch bei Bedarf vom Konsulat legalisiert.
- Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die M+S Consulting GmbH in Berlin.
Visaangelegenheiten:
- Auf Anfrage
Paraguay
Legalisierungen:
- Bundeslandabhängig
- Exportdokumente (Rechnung, Ursprungszeugnis und Bill of Lading) werden ausschließlich in Berlin legalisiert. Alle anderen Dokumente werden – je nach Bundesland – in Berlin bzw. in Frankfurt/Main legalisiert.
- 3 Kopien von der Rechnung zum Verbleib im Konsulat
- 2 Kopien vom Ursprungszeugnis zum Verbleib im Konsulat
- 2 Kopien von der Bill of Lading zum Verbleib im Konsulat
- Von allen anderen Dokumenten reicht 1 Kopie für das Konsulat aus.
- Bevor Sie Ihren Auftrag an uns versenden, wenden Sie sich bitter vorher telefonisch an uns, da bei Paraguay vieles zu beachten ist und sich die Konsulatsbestimmungen jederzeit ändern können.
Peru
Legalisierungen:
- Bundeslandabhängig
- Kopien für das Konsulat zum Verbleib
- Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die M+S Consulting GmbH in Berlin bzw. in Bonn.
Philippinen
Legalisierungen:
- Bundesweit über Berlin
- Kopien für das Konsulat zum Verbleib
- Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die M+S Consulting GmbH in Berlin
Ruanda
Legalisierungen und Visaangelegenheiten auf Anfrage
Russische Föderation
Visaangelegenheiten:
- über Bonn (aber Konsulat in München)
- Es werden nur online ausgefüllte Visa-Antragsformulare mit Barcode, im Anschluß ausgedruckt und vom Antragsteller persönlich unterschrieben, akzeptiert. In der Online-Antragsmaske ist in der Rubrik „Datum und Ort der Antragstellung“ unbedingt „Visa Application Center (Bonn)“ auszuwählen!
- Ein einmal ausgefüllter Antrag kann nicht mehr verändert werden und wird nur 4 Wochen bereitgestellt.
- Ein biometrisches Paßbild im Format 35 x 45 mm ist mit beizufügen.
- Ein Reisepaß, der mindestens 6 Monate über den geplanten Aufenthalt hinaus gültig ist, ist mit einzureichen.
- Ein Einkommensnachweis ist erforderlich.
- Zusätzlich zum Visumantrag ist eine Kopie der Krankenversicherungspolice beizufügen.
- Bei Geschäftsreisen ist eine Einladung beizufügen.
- Bei Privatreisen werden eine Hoteleinladung oder ein touristischer Voucher benötigt.
Sambia
Legalisierungen:
- Bundesweit über Berlin
- Kopien für das Konsulat zum Verbleib
- Alles weitere können Sie über das Büro in Berlin erfahren..
Saudi-Arabien
Legalisierungen:
- Bundesweit über Bonn
- Das Bundesverwaltungsamt (BVA) in Köln ist vorgeschaltet.
- Keine Kopien für das Konsulat erforderlich
- Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die M+S Consulting GmbH in Bonn.
Senegal
Legalisierungen und Visaangelegenheiten auf Anfrage
Sierra Leone
Legalisierungen und Visaangelegenheiten auf Anfrage
Simbabwe
Legalisierungen und Visaangelegenheiten auf Anfrage
Singapur
Legalisierungen:
- Bundesweit über Berlin
- Kopien für das Konsulat zum Verbleib
- Bei Fragen kontaktieren Sie bitte die M+S Consulting GmbH in Berlin
Somalia
Legalisierungen und Visaangelegenheiten auf Anfrage
Sri Lanka
Legalisierungen:
- Bundesweit über Berlin
- Kopien für das Konsulat zum Verbleib
- Für weitere Angaben wenden Sie sich bitte an die M+S Consulting GmbH in Berlin
Visaangelegenheiten:
- Auf Anfrage
Sudan
Legalisierungen:
- Bundesweit über Berlin
- Die Ghorfa muß vorgeschaltet werden, dies erledigen wir für Sie.
- Kopien für das Konsulat zum Verbleib
- Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Büro in Berlin.
Visaangelegenheiten:
- Auf Anfrage
Südafrika
Legalisierungen und Visaangelegenheiten auf Anfrage
Syrien
Legalisierungen:
- Ihre Dokumente müssen vorab vom Bundesverwaltungsamt (BVA) in Köln vorbeglaubigt werden.
- Dies erledigt die M+S Consulting GmbH in Bonn, d.h. Sie schicken Ihre Dokumente zuerst nach Bonn.
- Nachdem das BVA die Dokumente vorbeglaubigt hat, führt die Ghorfa in Berlin eine Vorbeglaubigung durch. Dies erledigen wir in Berlin für Sie.
- Jeweils 2 Kopien sind erforderlich für das Konsulat zum Verbleib.
- Für weitere Angaben können Sie sich gerne an die M+S Consulting GmbH in Bonn bzw. in Berlin wenden.
Visaangelegenheiten:
- Auf Anfrage
Tadschikistan
Legalisierungen:
- Bundesweit über Berlin
- Kopien für das Konsulat zum Verbleib
- Alle zu legalisierenden Dokumente müssen von einem vereidigten Übersetzer ins Tadschikische übersetzt und die Unterschrift des Übersetzers möglichst vom Landgericht beglaubigt werden.
- Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die M+S Consulting GmbH in Berlin.
Visaangelegenheiten:
- Auf Anfrage
Tahiti
Legalisierungen und Visaangelegenheiten auf Anfrage
Taiwan
Legalisierungen:
- Bundeslandabhängig
- Sie können Ihre Dokumente entweder an die M+S Consulting in Berlin oder in Bonn schicken.
- Kopien für das Konsulat zum Verbleib
- Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Berlin bzw. Bonn.
Tansania
Legalisierungen:
- Bundesweit über Berlin
- Kurzes Anschreiben an die Botschaft adressiert in Englisch
- Kopien für das Konsulat zum Verbleib
- Für evtl. Fragen setzen Sie sich bitte mit der M+S Consulting GmbH in Berlin in Verbindung.
Thailand
Legalisierungen:
- Bundeslandabhängig
- Vorbeglaubigungen möglichst vom Notar und Landgericht, die IHK wird in den meisten Fällen nicht akzeptiert.
Togo
Legalisierungen und Visaangelegenheiten auf Anfrage
Türkei
Legalisierungen:
- Bundeslandabhängig
- Kopien für das Konsulat zum Verbleib
- Bevor Sie Ihre Dokumente an uns rausschicken, setzen Sie sich bitte vorher telefonisch mit uns in Berlin bzw. in Bonn in Verbindung.
Tunesien
Legalisierungen:
- Bundeslandabhängig
- Kopien für das Konsulat zum Verbleib
- Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die M+S Consulting GmbH in Berlin bzw. in Bonn.
Uganda
Legalisierungen und Visaangelegenheiten auf Anfrage
Ukraine
Bundeslandabhängig
Legalisierungen und Visaangelegenheiten auf Anfrage
Uruguay
Legalisierungen:
- Bundeslandabhängig
- Kopien für das Konsulat zum Verbleib
- Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die M+S Consulting GmbH in Berlin bzw. in Bonn
Usbekistan
Legalisierungen:
- Bundesweit über Berlin
- Kopien für das Konsulat zum Verbleib
- Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die M+S Consulting GmbH in Berlin
Visaangelegenheiten:
- Auf Anfrage
Venezuela
Legalisierungen:
- Bundeslandabhängig
- Kopien für das Konsulat zum Verbleib
- Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die M+S Consulting GmbH in Berlin bzw. in Bonn
Vereinigte Arabische Emirate
Legalisierungen:
- Außer Rechnungen und Ursprungszeugnisse werden die Dokumente vorab vom Bundesverwaltungsamt (BVA) in Köln vorbeglaubigt. Dies wird von Bonn aus erledigt.
- Anschließend läuft die Abwicklung ausschließlich über Berlin.
- Die Ghorfa muß für die Legalisierung vorgeschaltet werden.
- Rechnungen und Ursprungszeugnisse können nur gemeinsam legalisiert werden.
- Kopien für das Konsulat zum Verbleib
- Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die M+S Consulting GmbH in Berlin.
Vietnam
Legalisierungen:
- Bundesweit über Berlin
- Kopien für das Konsulat zum Verbleib
- Für weitere Informationenn können Sie sich gern an die M+S Consulting GmbH in Berlin wenden.
Visaangelegenheiten:
- Auf Anfrage
Legalisierungen und Visaangelegenheiten auf Anfrage bundesweit über Berlin
Burkina Faso
Legalisierungen und Visaangelegenheiten auf Anfrage bundesweit über Berlin
Burundi
Legalisierungen sowie Visaangelegenheiten auf Anfrage bundesweit über Berlin
Chile
Legalisierungen:
- Bundeslandabhängig
- Kopien für das Konsulat zum Verbleib
China
Legalisierungen:
- Legalisierung bundesweit über Berlin
- Alle Dokumente müssen vorab beim Bundesverwaltungsamt (BVA) in Köln vorbeglaubigt werden. Dies erledigen die Kollegen in Bonn für Sie.
- Wir benötigen für die Legalisierung durch das Konsulat einen aktuellen Handelsregisterauszug von Ihnen.
- Außerdem benötigt das Konsulat eine zweiseitige Application Form, die Sie möglichst von der Webseite der Chinesischen Botschaft herunterladen sollten. Diese Application Form muß von einer Person unterschrieben werden, die im Handelsregisterauszug aufgeführt ist. Bei dieser Person muß es sich entweder um einen Vorstand bzw. um einen Prokuristen handeln. Punkt 2 auf diesem Antrag muß ausgefüllt werden sowie bei Punkt 8 zweimal die Unterschrift (Signature of applicant).
- Wir benötigen von Ihnen für jeden Auftrag eine Vollmacht im Original, die an das Konsulat gerichtet ist und aus der hervorgeht, daß wir Ihre Dokumente beim Konsulat einreichen dürfen. Diese Vollmacht ist von der Person zu unterschreiben, die auch die Application Form unterschrieben hat.
- Ebenso wird eine Passkopie der unterschriftsberechtigten Person benötigt.
- Die Application Form darf nicht am Handelsregisterauszug befestigt sein, die Dokumente dürfen nur lose eingereicht werden.
- Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Büro in Berlin.
Visaangelegenheiten:
- Auf Anfrage
Download:
Dominikanische Republik
Legalisierungen:
- Bundesweit über Berlin
- Rechnungen und Bill of Ladings müssen nicht mehr legalisiert werden. Alle anderen Dokumente werden weiterhin legalisiert.
- Alle zu legalisierenden Dokumente müssen in Englisch oder Spanisch gehalten sein.
- Kopien für das Konsulat zum Verbleib.
- Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Büro in Berlin.
Visaangelegenheiten:
- Auf Anfrage
Ecuador
Legalisierungen:
- Legalisierung ist bundeslandabhängig
- Kopien für das Konsulat zum Verbleib
- Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die M+S Consulting GmbH in Berlin bzw. in Bonn
El Salvador
Legalisierungen:
- Bundesweit über Berlin
- Kopien für das Konsulat zum Verbleib
- Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Büro in Berlin
Visaangelegenheiten:
- Auf Anfrage
Elfenbeinküste
Legalisierungen und Visenangelegenheiten auf Anfrage
Gabun
Legalisierungen und Visaangelegenheiten auf Anfrage bundesweit über Berlin
Georgien
Legalisierungen:
- Bundesweit über Berlin
- Kopien für das Konsulat zum Verbleib
- Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Büro in Berlin
Ghana
Legalisierungen:
- Bundesweit über Berlin
- Kopien für das Konsulat zum Verbleib
- Für weitere Informationen steht Ihnen die M+S Consulting in Berlin zur Verfügung
Visaangelegenheiten:
- Auf Anfrage
Guatemala
Legalisierungen:
- Bundesweit über Berlin
- Kopien für das Konsulat zum Verbleib
- Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Büro in Berlin
Guinea
Legalisierungen und Visaangelegenheiten bundesweit über Berlin auf Anfrage
Haiti
Legalisierungen:
- Bundesweit über Berlin
- Alle zu legalisierenden Dokumente müssen von einem vereidigten Übersetzer in die französische Sprache übersetzt werden. Die Unterschrift des Übersetzers muss von Notar und Landgericht beglaubigt sein.
- Die Übersetzung wird am Original-Dokument befestigt.
- Kopien für das Konsulat zum Verbleib
- Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an das Büro in Berlin.
Indien
Legalisierungen:
- Bundeslandabhängig
- Kopien für das Konsulat zum Verbleib
- Alle weiteren Informationen erhalten Sie von der M+S Consulting GmbH in Berlin bzw. in Bonn.
Visaangelegenheiten:
- Auf Anfrage
Indonesien
Legalisierungen:
- Bundeslandabhängig
- Für weitere Angaben wenden Sie sich bitte an die M+S Consulting GmbH in Berlin bzw. in Bonn.
Visaangelegenheiten:
- Auf Anfrage
Irak
Legalisierungen:
- Bundeslandabhängig, außer Rechnungen und Ursprungszeugnisse, diese werden ausschließlich beim Irakischen Handelsbüro in Berlin legalisiert.
- Alle Dokumente – außer Rechnungen und Ursprungszeugnisse – müssen vorab vom Bundesverwaltungsamt (BVA) in Köln vorbeglaubigt werden. Dies erledigen die Kollegen in Bonn für Sie.
- Danach müssen die Dokumente in Berlin zur Ghorfa.
- Kopien sind für das Konsulat bzw. für das Handelsbüro erforderlich.
- Da bei der Legalisierung von Dokumenten für den Irak sehr vieles zu beachten ist und sich auch sehr schnell etwas an den Legalisierungsbedingungen ändern kann, bitten wir Sie, sich vor dem Versand der Dokumente mit uns in Berlin in Verbindung zu setzen.
Iran
Legalisierungen:
- Bundeslandabhängig
- Kopien für das Konsulat zum Verbleib
- Für mehr Informationen wenden Sie sich bitte an die M+S Consulting GmbH in Berlin bzw. in Bonn.
Visaangelegenheiten:
- Auf Anfrage
Jamaika
Legalisierungen:
- Bundesweit über Berlin
- Kopien für das Konsulat zum Verbleib
- Für mehr Informationen wenden Sie sich bitte an die M+S Consulting GmbH in Berlin
Visaangelegenheiten:
- Auf Anfrage
Jemen
Legalisierungen:
- Bundesweit über Berlin
- Keine Kopien für das Konsulat
- Die Dokumente müssen vor der Legalisierung von der Ghorfa vorbeglaubigt werden.
- Alle Dokumente – außer Rechnungen und Ursprungszeugnisse – sollten „möglichst“ vom Notar und Landgericht vorbeglaubigt werden.
>Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an das Büro in Berlin
Jordanien
Legalisierungen:
- Bundesweit über Berlin
- Außer Rechnungen und Ursprungszeugnisse müssen alle Dokumente vorab vom Bundesverwaltungsamt (BVA) in Köln vorbeglaubigt werden. Dies erledigen die Kollegen in Bonn.
- Rechnungen und Ursprungszeugnisse können nur gemeinsam legalisiert werden.
- Die Ghorfa ist vorgeschaltet.
- Rechnungen, Ursprungszeugnisse, Gesundheitszertifikate sowie Packlisten sind über das Konsulat kostenfrei.
- Kopien sind nicht erforderlich.
- Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Kollegen in Berlin.
Kambodscha
Legalisierungen:
- Bundesweit über Berlin
- Kopien für das Konsulat zum Verbleib
- Bei Fragen, u.a. zu Visaangelegenheiten, wenden Sie sich bitte an die M+S Consulting GmbH in Berlin
Kap Verde
Legalisierungen und Visaangelegenheiten auf Anfrage
Kasachstan
Legalisierungen und Visaangelegenheiten auf Anfrage
Katar
Legalisierungen:
- Bundeslandabhängig
- Außer Rechnungen, Ursprungszeugnisse, Packlisten und Preislisten müssen alle anderen Dokumente vom Bundesverwaltungsamt (BVA) in Köln vorbeglaubigt werden.
- Rechnungen und Ursprungszeugnisse werden nur gemeinsam legalisiert.
- Gesundheitszeugnisse sowie Herstellererklärungen können nur zusammen mit einer Rechnung und einem Ursprungszeugnis legalisiert werden.
- Die Ghorfa wird von uns erledigt bevor Ihre Dokumente vom Konsulat legalisiert werden können.
- Das Konsulat benötigt von jedem zu legalisierenden Dokument jeweils 2 Kopien zum Verbleib.
- Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Büro in Berlin.
Kenia
Legalisierungen und Visaangelegenheiten über Berlin auf Anfrage
Kirgisistan
Legalisierungen:
- Bundesweit über Berlin.
- Alle zu legalisierenden Dokumente benötigen eine separate Russische Übersetzung von einem vereidigten Übersetzer. Die Unterschrift des Übersetzers „kann“ vom Landgericht beglaubigt werden.
- Wir benötigen eine Vollmacht (an das Konsulat adressiert), dass wir befugt sind, die Dokumente im Konsulat einzureichen.
- Kopien für das Konsulat zum Verbleib.
- Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die M+S Consulting GmbH in Berlin.
Visaangelegenheiten:
- Auf Anfrage
Kongo-Brazzaville
Legalisierungen und Visaangelegenheiten auf Anfrage
Kongo-Kinshasa
Legalisierungen und Visaangelegenheiten auf Anfrage
Botschaft der Republik Korea (Südkorea)
Legalisierungen und Visaangelegenheiten auf Anfrage
Nordkoreanische Botschaft
Legalisierungen und Visaangelegenheiten auf Anfrage
Kuba
Legalisierungen:
- Bundesweit über M+S Consulting GmbH in Bonn
- Kopien für das Konsulat zum Verbleib
- Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Büro in Bonn
Visaangelegenheiten:
- Auf Anfrage
Kuwait
Legalisierungen:
- Bundesweit über Berlin
- Keine Kopien für das Konsulat
- Zertifikate, Herstellererklärungen und Vollmachten sind durch einen Notar und das zuständige Landgericht vorzubeglaubigen.
- Alle Dokumente müssen vorab von der Ghorfa vorbeglaubigt werden.
- Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die M+S Consulting GmbH in Berlin.<&/li>
Laos
Visaangelegenheiten und Legalisierungen auf Anfrage
Libanon
Legalisierungen:
- Bundesweit über Berlin
- Kopien für das Konsulat zum Verbleib
- Rechnungen und Ursprungszeugnisse dürfen nur gemeinsam legalisiert werden.
- Zu legalisierende Dokumente sollten möglichst „nur“ im Original eingereicht werden.
- Die Ghorfa kann, muß aber nicht vorgeschaltet werden.
- Für weitere Angaben wenden Sie sich bitte an die Kollegen in Berlin.
Liberia
Visaangelegenheiten und Legalisierungen auf Anfrage
Libyen
Legalisierungen:
- Bundesweit über Berlin
- Zwei Kopien für das Konsulat zum Verbleib, eine Kopien davon ist im Original einzureichen.
- Die Ghorfa ist vorgeschaltet.
- Rechnungen und Ursprungszeugnisse müssen gemeinsam eingereicht und legalisiert werden.
- Wir benötigen von jedem Kunden eine Vollmacht an die Ghorfa adressiert, aus der hervorgeht, daß wir Ihre Dokumente bei der Ghorfa einreichen dürfen. Diese Vollmacht braucht sich nicht auf den jeweiligen Auftrag zu beziehen, sondern muß nur einmalig ausgestellt werden.
- Da die Konsulatslegalisierung sehr diffizil ist und sich die Legalisierungsbestimmungen schnell ändern können, bitten wir Sie, sich vorab mit dem Büro in Berlin in Verbindung zu setzen.
Malaysia
Legalisierungen:
- Bundesweit über Berlin
- Keine Kopien für das Konsulat erforderlich
- Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Büro in Berlin
Mali
Legalisierungen:
- Bundesweit über Berlin
- Kopien für das Konsulat zum Verbleib
- Für evtl. Fragen wenden Sie sich bitte an die M+S Consulting GmbH in Berlin
Visaangelegenheiten:
- Auf Anfrage
Marokko
Legalisierungen:
- Bundeslandabhängig
- Kopien für das Konsulat zum Verbleib
Mauretanien
Legalisierungen und Visaangelegenheiten auf Anfrage
Moldau
Legalisierungen:
- Bundeslandabhängig
- Kopien für das Konsulat zum Verbleib
- Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die M+S Consulting GmbH in Berlin
Mongolei
Legalisierungen:
- Bundesweit über Berlin
- Kopien für das Konsulat zum Verbleib
Visaangelegenheiten:
- Auf Anfrage
Mosambique
Legalisierungen:
- Bundesweit über Berlin
- Kopien für das Konsulat zum Verbleib
- Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Büro in Berlin
Myanmar
Legalisierungen:
- Bundesweit über Berlin
- Kopien für das Konsulat zum Verbleib
- Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die M+S Consulting GmbH in Berlin
Nepal
Legalisierungen und Visaangelegenheiten in Berlin auf Anfrage
Nicaragua
Legalisierungen:
- Bundesweit über Berlin
- Kopien für das Konsulat zum Verbleib
- Für Fragen wenden Sie sich bitte an die M+S Consulting GmbH in Berlin
Niger
Legalisierungen und Visaangelegenheiten auf Anfrage
Oman
Legalisierungen:
- Bundesweit über Berlin
- Kopien für das Konsulat zum Verbleib
- Die Ghorfa ist vorgeschaltet.
- Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Büro in Berlin.
Visaangelegenheiten:
- Auf Anfrage
Pakistan
Legalisierungen:
- Bundesweit über Berlin
- Kopien für das Konsulat zum Verbleib
- Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die M+S Consulting GmbH in Berlin
Visaangelegenheiten:
- Auf Anfrage
Palästina
Legalisierungen:
- Bundesweit über Berlin
- Kopien für das Konsulat zum Verbleib
- Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die M+S Consulting GmbH in Berlin
Visaangelegenheiten:
- Auf Anfrage
Panama
Legalisierungen:
- Bundesweit über Berlin
- Kopien für das Konsulat zum Verbleib
- Eine Apostille vom Landgericht bzw. vom Regierungspräsidium ersetzt die Legalisierung.
- Dokumente ohne Apostille werden dennoch bei Bedarf vom Konsulat legalisiert.
- Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die M+S Consulting GmbH in Berlin.
Visaangelegenheiten:
- Auf Anfrage
Paraguay
Legalisierungen:
- Bundeslandabhängig
- Exportdokumente (Rechnung, Ursprungszeugnis und Bill of Lading) werden ausschließlich in Berlin legalisiert. Alle anderen Dokumente werden – je nach Bundesland – in Berlin bzw. in Frankfurt/Main legalisiert.
- 3 Kopien von der Rechnung zum Verbleib im Konsulat
- 2 Kopien vom Ursprungszeugnis zum Verbleib im Konsulat
- 2 Kopien von der Bill of Lading zum Verbleib im Konsulat
- Von allen anderen Dokumenten reicht 1 Kopie für das Konsulat aus.
- Bevor Sie Ihren Auftrag an uns versenden, wenden Sie sich bitter vorher telefonisch an uns, da bei Paraguay vieles zu beachten ist und sich die Konsulatsbestimmungen jederzeit ändern können.
Peru
Legalisierungen:
- Bundeslandabhängig
- Kopien für das Konsulat zum Verbleib
- Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die M+S Consulting GmbH in Berlin bzw. in Bonn.
Philippinen
Legalisierungen:
- Bundesweit über Berlin
- Kopien für das Konsulat zum Verbleib
- Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die M+S Consulting GmbH in Berlin
Ruanda
Legalisierungen und Visaangelegenheiten auf Anfrage
Russische Föderation
Visaangelegenheiten:
- über Bonn (aber Konsulat in München)
- Es werden nur online ausgefüllte Visa-Antragsformulare mit Barcode, im Anschluß ausgedruckt und vom Antragsteller persönlich unterschrieben, akzeptiert. In der Online-Antragsmaske ist in der Rubrik „Datum und Ort der Antragstellung“ unbedingt „Visa Application Center (Bonn)“ auszuwählen!
- Ein einmal ausgefüllter Antrag kann nicht mehr verändert werden und wird nur 4 Wochen bereitgestellt.
- Ein biometrisches Paßbild im Format 35 x 45 mm ist mit beizufügen.
- Ein Reisepaß, der mindestens 6 Monate über den geplanten Aufenthalt hinaus gültig ist, ist mit einzureichen.
- Ein Einkommensnachweis ist erforderlich.
- Zusätzlich zum Visumantrag ist eine Kopie der Krankenversicherungspolice beizufügen.
- Bei Geschäftsreisen ist eine Einladung beizufügen.
- Bei Privatreisen werden eine Hoteleinladung oder ein touristischer Voucher benötigt.
Sambia
Legalisierungen:
- Bundesweit über Berlin
- Kopien für das Konsulat zum Verbleib
- Alles weitere können Sie über das Büro in Berlin erfahren..
Saudi-Arabien
Legalisierungen:
- Bundesweit über Bonn
- Das Bundesverwaltungsamt (BVA) in Köln ist vorgeschaltet.
- Keine Kopien für das Konsulat erforderlich
- Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die M+S Consulting GmbH in Bonn.
Senegal
Legalisierungen und Visaangelegenheiten auf Anfrage
Sierra Leone
Legalisierungen und Visaangelegenheiten auf Anfrage
Simbabwe
Legalisierungen und Visaangelegenheiten auf Anfrage
Singapur
Legalisierungen:
- Bundesweit über Berlin
- Kopien für das Konsulat zum Verbleib
- Bei Fragen kontaktieren Sie bitte die M+S Consulting GmbH in Berlin
Somalia
Legalisierungen und Visaangelegenheiten auf Anfrage
Sri Lanka
Legalisierungen:
- Bundesweit über Berlin
- Kopien für das Konsulat zum Verbleib
- Für weitere Angaben wenden Sie sich bitte an die M+S Consulting GmbH in Berlin
Visaangelegenheiten:
- Auf Anfrage
Sudan
Legalisierungen:
- Bundesweit über Berlin
- Die Ghorfa muß vorgeschaltet werden, dies erledigen wir für Sie.
- Kopien für das Konsulat zum Verbleib
- Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Büro in Berlin.
Visaangelegenheiten:
- Auf Anfrage
Südafrika
Legalisierungen und Visaangelegenheiten auf Anfrage
Syrien
Legalisierungen:
- Ihre Dokumente müssen vorab vom Bundesverwaltungsamt (BVA) in Köln vorbeglaubigt werden.
- Dies erledigt die M+S Consulting GmbH in Bonn, d.h. Sie schicken Ihre Dokumente zuerst nach Bonn.
- Nachdem das BVA die Dokumente vorbeglaubigt hat, führt die Ghorfa in Berlin eine Vorbeglaubigung durch. Dies erledigen wir in Berlin für Sie.
- Jeweils 2 Kopien sind erforderlich für das Konsulat zum Verbleib.
- Für weitere Angaben können Sie sich gerne an die M+S Consulting GmbH in Bonn bzw. in Berlin wenden.
Visaangelegenheiten:
- Auf Anfrage
Tadschikistan
Legalisierungen:
- Bundesweit über Berlin
- Kopien für das Konsulat zum Verbleib
- Alle zu legalisierenden Dokumente müssen von einem vereidigten Übersetzer ins Tadschikische übersetzt und die Unterschrift des Übersetzers möglichst vom Landgericht beglaubigt werden.
- Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die M+S Consulting GmbH in Berlin.
Visaangelegenheiten:
- Auf Anfrage
Tahiti
Legalisierungen und Visaangelegenheiten auf Anfrage
Taiwan
Legalisierungen:
- Bundeslandabhängig
- Sie können Ihre Dokumente entweder an die M+S Consulting in Berlin oder in Bonn schicken.
- Kopien für das Konsulat zum Verbleib
- Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Berlin bzw. Bonn.
Tansania
Legalisierungen:
- Bundesweit über Berlin
- Kurzes Anschreiben an die Botschaft adressiert in Englisch
- Kopien für das Konsulat zum Verbleib
- Für evtl. Fragen setzen Sie sich bitte mit der M+S Consulting GmbH in Berlin in Verbindung.
Thailand
Legalisierungen:
- Bundeslandabhängig
- Vorbeglaubigungen möglichst vom Notar und Landgericht, die IHK wird in den meisten Fällen nicht akzeptiert.
Togo
Legalisierungen und Visaangelegenheiten auf Anfrage
Türkei
Legalisierungen:
- Bundeslandabhängig
- Kopien für das Konsulat zum Verbleib
- Bevor Sie Ihre Dokumente an uns rausschicken, setzen Sie sich bitte vorher telefonisch mit uns in Berlin bzw. in Bonn in Verbindung.
Tunesien
Legalisierungen:
- Bundeslandabhängig
- Kopien für das Konsulat zum Verbleib
- Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die M+S Consulting GmbH in Berlin bzw. in Bonn.
Uganda
Legalisierungen und Visaangelegenheiten auf Anfrage
Ukraine
Bundeslandabhängig
Legalisierungen und Visaangelegenheiten auf Anfrage
Uruguay
Legalisierungen:
- Bundeslandabhängig
- Kopien für das Konsulat zum Verbleib
- Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die M+S Consulting GmbH in Berlin bzw. in Bonn
Usbekistan
Legalisierungen:
- Bundesweit über Berlin
- Kopien für das Konsulat zum Verbleib
- Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die M+S Consulting GmbH in Berlin
Visaangelegenheiten:
- Auf Anfrage
Venezuela
Legalisierungen:
- Bundeslandabhängig
- Kopien für das Konsulat zum Verbleib
- Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die M+S Consulting GmbH in Berlin bzw. in Bonn
Vereinigte Arabische Emirate
Legalisierungen:
- Außer Rechnungen und Ursprungszeugnisse werden die Dokumente vorab vom Bundesverwaltungsamt (BVA) in Köln vorbeglaubigt. Dies wird von Bonn aus erledigt.
- Anschließend läuft die Abwicklung ausschließlich über Berlin.
- Die Ghorfa muß für die Legalisierung vorgeschaltet werden.
- Rechnungen und Ursprungszeugnisse können nur gemeinsam legalisiert werden.
- Kopien für das Konsulat zum Verbleib
- Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die M+S Consulting GmbH in Berlin.
Vietnam
Legalisierungen:
- Bundesweit über Berlin
- Kopien für das Konsulat zum Verbleib
- Für weitere Informationenn können Sie sich gern an die M+S Consulting GmbH in Berlin wenden.
Visaangelegenheiten:
- Auf Anfrage
Legalisierungen:
- Bundeslandabhängig
- Kopien für das Konsulat zum Verbleib
- Für mehr Informationen wenden Sie sich bitte an die M+S Consulting GmbH in Berlin bzw. in Bonn.
Visaangelegenheiten:
- Auf Anfrage
Legalisierungen:
- Bundesweit über Berlin
- Kopien für das Konsulat zum Verbleib
- Für mehr Informationen wenden Sie sich bitte an die M+S Consulting GmbH in Berlin
Visaangelegenheiten:
- Auf Anfrage
Legalisierungen:
- Bundesweit über Berlin
- Keine Kopien für das Konsulat
- Die Dokumente müssen vor der Legalisierung von der Ghorfa vorbeglaubigt werden.
- Alle Dokumente – außer Rechnungen und Ursprungszeugnisse – sollten „möglichst“ vom Notar und Landgericht vorbeglaubigt werden. >Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an das Büro in Berlin
Legalisierungen:
- Bundesweit über Berlin
- Außer Rechnungen und Ursprungszeugnisse müssen alle Dokumente vorab vom Bundesverwaltungsamt (BVA) in Köln vorbeglaubigt werden. Dies erledigen die Kollegen in Bonn.
- Rechnungen und Ursprungszeugnisse können nur gemeinsam legalisiert werden.
- Die Ghorfa ist vorgeschaltet.
- Rechnungen, Ursprungszeugnisse, Gesundheitszertifikate sowie Packlisten sind über das Konsulat kostenfrei.
- Kopien sind nicht erforderlich.
- Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Kollegen in Berlin.
Legalisierungen:
- Bundesweit über Berlin
- Kopien für das Konsulat zum Verbleib
- Bei Fragen, u.a. zu Visaangelegenheiten, wenden Sie sich bitte an die M+S Consulting GmbH in Berlin
Legalisierungen und Visaangelegenheiten auf Anfrage
Legalisierungen und Visaangelegenheiten auf Anfrage
Legalisierungen:
- Bundeslandabhängig
- Außer Rechnungen, Ursprungszeugnisse, Packlisten und Preislisten müssen alle anderen Dokumente vom Bundesverwaltungsamt (BVA) in Köln vorbeglaubigt werden.
- Rechnungen und Ursprungszeugnisse werden nur gemeinsam legalisiert.
- Gesundheitszeugnisse sowie Herstellererklärungen können nur zusammen mit einer Rechnung und einem Ursprungszeugnis legalisiert werden.
- Die Ghorfa wird von uns erledigt bevor Ihre Dokumente vom Konsulat legalisiert werden können.
- Das Konsulat benötigt von jedem zu legalisierenden Dokument jeweils 2 Kopien zum Verbleib.
- Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Büro in Berlin.
Legalisierungen und Visaangelegenheiten über Berlin auf Anfrage
Legalisierungen:
- Bundesweit über Berlin.
- Alle zu legalisierenden Dokumente benötigen eine separate Russische Übersetzung von einem vereidigten Übersetzer. Die Unterschrift des Übersetzers „kann“ vom Landgericht beglaubigt werden.
- Wir benötigen eine Vollmacht (an das Konsulat adressiert), dass wir befugt sind, die Dokumente im Konsulat einzureichen.
- Kopien für das Konsulat zum Verbleib.
- Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die M+S Consulting GmbH in Berlin.
Visaangelegenheiten:
- Auf Anfrage
Legalisierungen und Visaangelegenheiten auf Anfrage
Legalisierungen und Visaangelegenheiten auf Anfrage
Legalisierungen und Visaangelegenheiten auf Anfrage
Legalisierungen und Visaangelegenheiten auf Anfrage
Legalisierungen:
- Bundesweit über M+S Consulting GmbH in Bonn
- Kopien für das Konsulat zum Verbleib
- Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Büro in Bonn
Visaangelegenheiten:
- Auf Anfrage
Legalisierungen:
- Bundesweit über Berlin
- Keine Kopien für das Konsulat
- Zertifikate, Herstellererklärungen und Vollmachten sind durch einen Notar und das zuständige Landgericht vorzubeglaubigen.
- Alle Dokumente müssen vorab von der Ghorfa vorbeglaubigt werden.
- Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die M+S Consulting GmbH in Berlin.<&/li>
Visaangelegenheiten und Legalisierungen auf Anfrage
Legalisierungen:
- Bundesweit über Berlin
- Kopien für das Konsulat zum Verbleib
- Rechnungen und Ursprungszeugnisse dürfen nur gemeinsam legalisiert werden.
- Zu legalisierende Dokumente sollten möglichst „nur“ im Original eingereicht werden.
- Die Ghorfa kann, muß aber nicht vorgeschaltet werden.
- Für weitere Angaben wenden Sie sich bitte an die Kollegen in Berlin.
Visaangelegenheiten und Legalisierungen auf Anfrage
Legalisierungen:
- Bundesweit über Berlin
- Zwei Kopien für das Konsulat zum Verbleib, eine Kopien davon ist im Original einzureichen.
- Die Ghorfa ist vorgeschaltet.
- Rechnungen und Ursprungszeugnisse müssen gemeinsam eingereicht und legalisiert werden.
- Wir benötigen von jedem Kunden eine Vollmacht an die Ghorfa adressiert, aus der hervorgeht, daß wir Ihre Dokumente bei der Ghorfa einreichen dürfen. Diese Vollmacht braucht sich nicht auf den jeweiligen Auftrag zu beziehen, sondern muß nur einmalig ausgestellt werden.
- Da die Konsulatslegalisierung sehr diffizil ist und sich die Legalisierungsbestimmungen schnell ändern können, bitten wir Sie, sich vorab mit dem Büro in Berlin in Verbindung zu setzen.
Legalisierungen:
- Bundesweit über Berlin
- Keine Kopien für das Konsulat erforderlich
- Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Büro in Berlin
Legalisierungen:
- Bundesweit über Berlin
- Kopien für das Konsulat zum Verbleib
- Für evtl. Fragen wenden Sie sich bitte an die M+S Consulting GmbH in Berlin
Visaangelegenheiten:
- Auf Anfrage
Legalisierungen:
- Bundeslandabhängig
- Kopien für das Konsulat zum Verbleib
Legalisierungen und Visaangelegenheiten auf Anfrage
Legalisierungen:
- Bundeslandabhängig
- Kopien für das Konsulat zum Verbleib
- Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die M+S Consulting GmbH in Berlin
Legalisierungen:
- Bundesweit über Berlin
- Kopien für das Konsulat zum Verbleib
Visaangelegenheiten:
- Auf Anfrage
Legalisierungen:
- Bundesweit über Berlin
- Kopien für das Konsulat zum Verbleib
- Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Büro in Berlin
Legalisierungen:
- Bundesweit über Berlin
- Kopien für das Konsulat zum Verbleib
- Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die M+S Consulting GmbH in Berlin
Legalisierungen und Visaangelegenheiten in Berlin auf Anfrage
Legalisierungen:
- Bundesweit über Berlin
- Kopien für das Konsulat zum Verbleib
- Für Fragen wenden Sie sich bitte an die M+S Consulting GmbH in Berlin
Legalisierungen und Visaangelegenheiten auf Anfrage
Legalisierungen:
- Bundesweit über Berlin
- Kopien für das Konsulat zum Verbleib
- Die Ghorfa ist vorgeschaltet.
- Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Büro in Berlin.
Visaangelegenheiten:
- Auf Anfrage
Legalisierungen:
- Bundesweit über Berlin
- Kopien für das Konsulat zum Verbleib
- Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die M+S Consulting GmbH in Berlin
Visaangelegenheiten:
- Auf Anfrage
Legalisierungen:
- Bundesweit über Berlin
- Kopien für das Konsulat zum Verbleib
- Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die M+S Consulting GmbH in Berlin
Visaangelegenheiten:
- Auf Anfrage
Legalisierungen:
- Bundesweit über Berlin
- Kopien für das Konsulat zum Verbleib
- Eine Apostille vom Landgericht bzw. vom Regierungspräsidium ersetzt die Legalisierung.
- Dokumente ohne Apostille werden dennoch bei Bedarf vom Konsulat legalisiert.
- Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die M+S Consulting GmbH in Berlin.
Visaangelegenheiten:
- Auf Anfrage
Legalisierungen:
- Bundeslandabhängig
- Exportdokumente (Rechnung, Ursprungszeugnis und Bill of Lading) werden ausschließlich in Berlin legalisiert. Alle anderen Dokumente werden – je nach Bundesland – in Berlin bzw. in Frankfurt/Main legalisiert.
- 3 Kopien von der Rechnung zum Verbleib im Konsulat
- 2 Kopien vom Ursprungszeugnis zum Verbleib im Konsulat
- 2 Kopien von der Bill of Lading zum Verbleib im Konsulat
- Von allen anderen Dokumenten reicht 1 Kopie für das Konsulat aus.
- Bevor Sie Ihren Auftrag an uns versenden, wenden Sie sich bitter vorher telefonisch an uns, da bei Paraguay vieles zu beachten ist und sich die Konsulatsbestimmungen jederzeit ändern können.
Legalisierungen:
- Bundeslandabhängig
- Kopien für das Konsulat zum Verbleib
- Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die M+S Consulting GmbH in Berlin bzw. in Bonn.
Legalisierungen:
- Bundesweit über Berlin
- Kopien für das Konsulat zum Verbleib
- Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die M+S Consulting GmbH in Berlin
Legalisierungen und Visaangelegenheiten auf Anfrage
Visaangelegenheiten:
- über Bonn (aber Konsulat in München)
- Es werden nur online ausgefüllte Visa-Antragsformulare mit Barcode, im Anschluß ausgedruckt und vom Antragsteller persönlich unterschrieben, akzeptiert. In der Online-Antragsmaske ist in der Rubrik „Datum und Ort der Antragstellung“ unbedingt „Visa Application Center (Bonn)“ auszuwählen!
- Ein einmal ausgefüllter Antrag kann nicht mehr verändert werden und wird nur 4 Wochen bereitgestellt.
- Ein biometrisches Paßbild im Format 35 x 45 mm ist mit beizufügen.
- Ein Reisepaß, der mindestens 6 Monate über den geplanten Aufenthalt hinaus gültig ist, ist mit einzureichen.
- Ein Einkommensnachweis ist erforderlich.
- Zusätzlich zum Visumantrag ist eine Kopie der Krankenversicherungspolice beizufügen.
- Bei Geschäftsreisen ist eine Einladung beizufügen.
- Bei Privatreisen werden eine Hoteleinladung oder ein touristischer Voucher benötigt.
Legalisierungen:
- Bundesweit über Berlin
- Kopien für das Konsulat zum Verbleib
- Alles weitere können Sie über das Büro in Berlin erfahren..
Legalisierungen:
- Bundesweit über Bonn
- Das Bundesverwaltungsamt (BVA) in Köln ist vorgeschaltet.
- Keine Kopien für das Konsulat erforderlich
- Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die M+S Consulting GmbH in Bonn.
Legalisierungen und Visaangelegenheiten auf Anfrage
Legalisierungen und Visaangelegenheiten auf Anfrage
Legalisierungen und Visaangelegenheiten auf Anfrage
Legalisierungen:
- Bundesweit über Berlin
- Kopien für das Konsulat zum Verbleib
- Bei Fragen kontaktieren Sie bitte die M+S Consulting GmbH in Berlin
Legalisierungen und Visaangelegenheiten auf Anfrage
Legalisierungen:
- Bundesweit über Berlin
- Kopien für das Konsulat zum Verbleib
- Für weitere Angaben wenden Sie sich bitte an die M+S Consulting GmbH in Berlin
Visaangelegenheiten:
- Auf Anfrage
Legalisierungen:
- Bundesweit über Berlin
- Die Ghorfa muß vorgeschaltet werden, dies erledigen wir für Sie.
- Kopien für das Konsulat zum Verbleib
- Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Büro in Berlin.
Visaangelegenheiten:
- Auf Anfrage
Legalisierungen und Visaangelegenheiten auf Anfrage
Legalisierungen:
- Ihre Dokumente müssen vorab vom Bundesverwaltungsamt (BVA) in Köln vorbeglaubigt werden.
- Dies erledigt die M+S Consulting GmbH in Bonn, d.h. Sie schicken Ihre Dokumente zuerst nach Bonn.
- Nachdem das BVA die Dokumente vorbeglaubigt hat, führt die Ghorfa in Berlin eine Vorbeglaubigung durch. Dies erledigen wir in Berlin für Sie.
- Jeweils 2 Kopien sind erforderlich für das Konsulat zum Verbleib.
- Für weitere Angaben können Sie sich gerne an die M+S Consulting GmbH in Bonn bzw. in Berlin wenden.
Visaangelegenheiten:
- Auf Anfrage
Legalisierungen:
- Bundesweit über Berlin
- Kopien für das Konsulat zum Verbleib
- Alle zu legalisierenden Dokumente müssen von einem vereidigten Übersetzer ins Tadschikische übersetzt und die Unterschrift des Übersetzers möglichst vom Landgericht beglaubigt werden.
- Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die M+S Consulting GmbH in Berlin.
Visaangelegenheiten:
- Auf Anfrage
Legalisierungen und Visaangelegenheiten auf Anfrage
Legalisierungen:
- Bundeslandabhängig
- Sie können Ihre Dokumente entweder an die M+S Consulting in Berlin oder in Bonn schicken.
- Kopien für das Konsulat zum Verbleib
- Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Berlin bzw. Bonn.
Legalisierungen:
- Bundesweit über Berlin
- Kurzes Anschreiben an die Botschaft adressiert in Englisch
- Kopien für das Konsulat zum Verbleib
- Für evtl. Fragen setzen Sie sich bitte mit der M+S Consulting GmbH in Berlin in Verbindung.
Legalisierungen:
- Bundeslandabhängig
- Vorbeglaubigungen möglichst vom Notar und Landgericht, die IHK wird in den meisten Fällen nicht akzeptiert.
Legalisierungen und Visaangelegenheiten auf Anfrage
Legalisierungen:
- Bundeslandabhängig
- Kopien für das Konsulat zum Verbleib
- Bevor Sie Ihre Dokumente an uns rausschicken, setzen Sie sich bitte vorher telefonisch mit uns in Berlin bzw. in Bonn in Verbindung.
Legalisierungen:
- Bundeslandabhängig
- Kopien für das Konsulat zum Verbleib
- Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die M+S Consulting GmbH in Berlin bzw. in Bonn.
Legalisierungen und Visaangelegenheiten auf Anfrage
Bundeslandabhängig
Legalisierungen und Visaangelegenheiten auf Anfrage
Legalisierungen:
- Bundeslandabhängig
- Kopien für das Konsulat zum Verbleib
- Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die M+S Consulting GmbH in Berlin bzw. in Bonn
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- Bundesweit über Berlin
- Kopien für das Konsulat zum Verbleib
- Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die M+S Consulting GmbH in Berlin
Visaangelegenheiten:
- Auf Anfrage
Legalisierungen:
- Bundeslandabhängig
- Kopien für das Konsulat zum Verbleib
- Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die M+S Consulting GmbH in Berlin bzw. in Bonn
Legalisierungen:
- Außer Rechnungen und Ursprungszeugnisse werden die Dokumente vorab vom Bundesverwaltungsamt (BVA) in Köln vorbeglaubigt. Dies wird von Bonn aus erledigt.
- Anschließend läuft die Abwicklung ausschließlich über Berlin.
- Die Ghorfa muß für die Legalisierung vorgeschaltet werden.
- Rechnungen und Ursprungszeugnisse können nur gemeinsam legalisiert werden.
- Kopien für das Konsulat zum Verbleib
- Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die M+S Consulting GmbH in Berlin.
Legalisierungen:
- Bundesweit über Berlin
- Kopien für das Konsulat zum Verbleib
- Für weitere Informationenn können Sie sich gern an die M+S Consulting GmbH in Berlin wenden.
Visaangelegenheiten:
- Auf Anfrage